Die
Sicherheit von Kreditkarten wird hin und wieder diskutiert. Die Frage nach
der Sicherheit von Kreditkarten kann man nicht in einem Satz beantworten,
sondern man muss hier deutlich differenzieren, wie und wo man die
Kreditkarte einsetzt und was man genau unter der Sicherheit versteht.
Grundsätzlich ist es zunächst so, dass der Akzeptant einer Kreditkarte so
weit es geht zu prüfen hat, ob der Nutzer der Kreditkarte auch berechtigt
dazu ist. Die Bargeldverfügung mittels Kreditkarte kann auf jeden Fall als
sicher bezeichnet werden, da diese an Geldautomaten nur mit der zugehörigen
Geheimzahl möglich ist.
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Möchte man sich am Bankschalter Bargeld auszahlen lassen, muss sogar der Personalausweis vorgelegt werden. Etwas weniger sicher ist bereits das bargeldlose Zahlen in Geschäften, Restaurants etc.. Falls hier keine Verfügung mittels Online-Prüfung der Geheimzahl stattfindet, sondern lediglich eine Unterschrift zu leisten ist, ist die Sicherheit natürlich im ersten Moment reduziert. Unterschriften können oftmals leicht kopiert und nachgemacht werden, sodass ohne zusätzliche Kontrolle des Personalausweises im Grunde fast jeder Unberechtigte mit einer gestohlenen Kreditkarte verfügen kann. Für den Kreditkarteninhaber hat dieses allerdings nur insoweit negative Folgen, dass maximal eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von in der Regel 50 Euro zu leisten sind. Bei Zahlungen mittels Kreditkarte im Internet von Sicherheit zu sprechen, ist nicht unbedingt immer angebracht. Es werden hier weder Geheimzahl noch Ausweis geprüft, sondern um eine Zahlung zu veranlassen, muss lediglich die Kreditkartennummer und das Verfallsdatum der Karte angegeben werden.
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Beide Informationen sind für jeden Unberechtigten ersichtlich auf der Kreditkarte vorhanden. Zwar greift auch hier bei Missbrauchsfällen in der Regel die Haftungsgrenze von 50 Euro, aber der Nachweis, dass überhaupt ein Missbrauch vorliegt, ist mitunter sehr aufwendig. Allerdings gehen heute immer mehr Internetshops dazu über, zusätzlich einen auf den neueren Kreditkarten vorhandenen dreistelligen Sicherheitscode zur Legitimation zu verlangen, was die Sicherheit natürlich wiederum deutlich erhöht. Insgesamt kann man festhalten, dass die Kreditkartennutzung zwar je nach Nutzungsart nicht immer zu einhundert Prozent sicher ist, der Karteninhaber aber dennoch in dem Sinne eine große Sicherheit hat, dass er im Missbrauchsfall nur einen finanziellen schaden von 50 Euro erleidet.
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