Insgesamt
hat sich die Sicherheit der Kreditkarte in den letzten Jahren aufgrund
verschiedener Sicherungsmechanismen deutlich gegenüber früheren Zeiten
verbessert. Das noch vor einigen Jahren weit verbreitete „Ratsch-System“,
wodurch man beim Bezahlen mittels der Kreditkarte in Geschäften oftmals nur
seine Unterschrift als Legitimation hinterlassen musste, ist heute nur noch
in sehr geringem Maße vorhanden und wurde durch andere Vorgehensweisen
ersetzt.
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Der wichtigste Sicherungsmechanismus ist natürlich zunächst einmal die persönliche Geheimzahl (PIN), ohne die eine Verfügung von Bargeld am Geldautomaten nicht möglich ist. Beim Bargeld verfügen in der Bank muss stets der Personalausweis vorgelegt werden, und nur wenn der Name dort mit dem Karteninhaber nicht übereinstimmt erfolgt auch keine Auszahlung. In den Geschäften, Restaurants und Hotels wird die Kreditkarte heute in der Regel elektronisch eingelesen. Somit können gesperrte Karten direkt identifiziert werden und je nach System ist auch hier die Eingabe der PIN als zusätzliche Legitimation erforderlich. Auch die Kartengesellschaften selber führen heute einige Überprüfungen durch und haben bestimmte Sicherheitsmechanismen, um einen Missbrauch der Kreditkarten zu verhindern oder zumindest schnell zu entdecken. Ein Sicherungsmechanismus ist hier zum Beispiel, dass automatisch geprüft wird, ob eine Kreditkarte nicht innerhalb von nur wenigen Stunden an zwei völlig verschiedenen und weit auseinander liegenden Orten eingesetzt worden ist.
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Wäre dieses der Fall, würde das auf eine Kopie einer Kreditkarte und somit einen Missbrauch hinweisen. Auch für das Bezahlen im Internet gibt es inzwischen (endlich, wie viele Kunden sagen werden) einen Sicherungsmechanismus. Stand hier bisher nur die verschlüsselte Übertragung der Kreditkartendaten zur Verfügung, so muss heute oftmals neben der Kreditkartennummer und dem Verfallsdatum eine dreistellige Ziffer eingegeben werden, die sich auf der Rückseite der Kreditkarte befindet. Natürlich ist auch diese noch für jeden unberechtigten Karteninhaber auch zu lesen, aber es wird so zumindest verhindert, dass nur die Kreditkartennummer zur Auslösung der Zahlung vorhanden sein muss, da diese alleine schneller in falsche Hände geraten kann, als Kartennummer und zusätzlich noch die auf der Rückseite der Karte befindliche dreistellige Ziffer.
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