Legitimationsprüfung - Begriffserklärung - Lexikon

LexikonGrundsätzlich ist jede Akzeptanzstelle dazu verpflichtet, im Rahmen einer Verfügung mittels Kreditkarte zu prüfen, ob der „Kartennutzer“ auch zur Verfügung berechtigt ist. Dieses wird als Legitimationsprüfung bezeichnet. Die Legitimationsprüfung kann je nach Nutzungsart auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Bei Bargeldverfügungen am Geldautomaten erfolgt die Legitimationsprüfung beispielsweise durch Eingabe der Geheimzahl, beim Zahlen in Geschäften mittels Personalausweis und Unterschrift. Beim Bezahlen im Internet findet die Legitimationsprüfung allerdings im Grunde gar nicht statt, da hier lediglich die Eingabe der Kreditkartennummer und des Verfallsdatums der Kreditkarte anzugeben ist.

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