Grundsätzlich
ist jede Akzeptanzstelle dazu verpflichtet, im Rahmen einer Verfügung
mittels Kreditkarte zu prüfen, ob der „Kartennutzer“ auch zur Verfügung
berechtigt ist. Dieses wird als Legitimationsprüfung bezeichnet. Die
Legitimationsprüfung kann je nach Nutzungsart auf unterschiedliche Art und
Weise erfolgen. Bei Bargeldverfügungen am Geldautomaten erfolgt die
Legitimationsprüfung beispielsweise durch Eingabe der Geheimzahl, beim
Zahlen in Geschäften mittels Personalausweis und Unterschrift. Beim Bezahlen
im Internet findet die Legitimationsprüfung allerdings im Grunde gar nicht
statt, da hier lediglich die Eingabe der Kreditkartennummer und des
Verfallsdatums der Kreditkarte anzugeben ist.
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