Im
Rahmen der Nutzung einer Kreditkarte können verschiedene Gebühren anfallen,
die der Kunde auch im Rahmen eines Vergleichs betrachten sollte, wenn es um
die Auswahl der geeigneten Kreditkarte geht. Zunächst einmal ist die
grundlegendste und wohl auch unter den Kunden bekannteste Gebühr die
Jahresgebühr. Diese fällt unabhängig davon an, ob man die Kreditkarte nun
nutzt, also Verfügungen mittels der Kreditkarte durchführt, oder ob man die
Kreditkarte nicht in Anspruch nimmt im Laufe des Jahres. Die Höhe der
Jahresgebühr unterscheidet sich zum einen hinsichtlich der verschiedenen
Anbieter, zum anderen auch nach Art der Kreditkarte. Häufig werden von
verschiedenen Anbietern heute Kreditkarten offeriert, die im ersten Jahr
oder sogar auf Dauer keine Jahresgebühr enthalten. Ferner gibt es auch
Angebote, wo der Wegfall der Jahresgebühr an bestimmte Bedingungen wie zum
Beispiel einen Jahresumsatz mittels der Kreditkarte in bestimmter Höhe
geknüpft ist. Wird eine Jahresgebühr berechnet, beträgt diese für Prepaid-
oder Standard-Kreditkarten in der Regel zwischen 10 und 25 Euro. Handelt es
sich um speziellere Kreditkarten wie zum Beispiel Gold- oder Premium-Cards,
kann die Jahresgebühr aufgrund der vielfältigen Zusatzleistungen der
Kreditkarte auch schon mal zwischen 30 und 50 Euro liegen.
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Neben der Jahresgebühr gibt es zudem die Gebühr für Bargeldverfügungen am Geldautomaten oder am Bankschalter, die ebenfalls anfallen können. Diese Gebühren fallen natürlich nur an, wenn der Kunde auch mittels der Karte Bargeld verfügt. Wie bei der Jahresgebühr, so gibt es auch hier einige Anbieter, bei denen keine Gebühr für die Bargeldabhebungen anfällt. Hier kann man unterscheiden, ob die Gebühr nur bei Bargeldverfügungen in Deutschland entfällt, oder im Euro-Raum bzw. sogar weltweit. Werden Gebühren für Bargeldverfügungen an Automaten berechnet, so liegen diese normalerweise zwischen einem und vier Prozent berechnet vom gewählten Auszahlungsbetrag. Zudem fallen oftmals auch Mindestgebühren von 2,50 bis 5 Euro an. Neben den genannten Gebühren fällt in der Regel als dritte Gebührenart bei den Kreditkarten eine Gebühr für das bargeldlose Zahlen mittels der Kreditkarte an sich an. Diese Gebühr wird in der Regel in Prozent vom getätigten Umsatzwert berechnet. Heute fallen allerdings bei bargeldlosen Zahlungen innerhalb von Deutschland und im Euro-Raum normalerweise keine Gebühren in dieser Hinsicht mehr an. Anders sieht es natürlich aus, wenn man Verfügungen im Ausland vornimmt, wo eine andere Landeswährung als der Euro vorherrscht. Hier fallen Gebühren zumeist aufgrund der Währungsumrechnung als Kostenfaktor an. Diese betragen je nach Land und Anbieter zwischen 1,25 und 2,00 Prozent vom jeweiligen Umsatzwert. Auch auf diese Gebühren sollte man bei einem Vergleich achten, denn besonders bei höheren Verfügungen kann ein Unterschied von bis zu 0,75 Prozent natürlich Einiges an Geld ausmachen.
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Neben den genannten Gebühren, die im direkten Zusammenhang mit der Kreditkarte stehen, gibt es noch zwei weitere Konditionen. Dabei handelt es sich in dem Sinne nicht um Gebühren, sondern um Soll- bzw. Habenzinsen, die im Rahmen des Kreditkartenkontos anfallen. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbieter, weshalb man auch auf diesen Aspekt achten sollte. Die Sollzinsen, die man für den in Anspruch genommenen Kredit in Form der Kontoüberziehung mittels Kreditkarte zahlen muss, bewegen sich derzeit in einem Rahmen von 9,90 bis zu 21,90 Prozent, was natürlich ganz extreme Unterschiede sind. Ähnlich sieht es bei den Guthabenzinsen aus. Manche Anbieter verzinsen das Guthaben auf dem Kreditkartenkonto gar nicht, anderen Anbieter zahlen dem Kunden hier aktuell Guthabenzinsen bis zu vier Prozent.
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