Haftungsgrenze - Begriffserklärung - Lexikon

LexikonGrundsätzlich haftet ein Kreditkarteninhaber nur dann für einen Schaden durch missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Sollte die Karte gestohlen werden oder verloren gegangen sein, muss man diese sofort sperren lassen. Bis zur Veranlassung der Sperre haftet der Karteninhaber in der Regel für missbräuchliche Verfügungen nur bis zu einem Betrag von 50 Euro, was auch als Haftungsgrenze bezeichnet wird. Heute verzichten einige Kreditkartenanbieter allerdings schon auf diese Haftungsgrenze, sodass der Kunde generell mit keiner Selbstbeteiligung an einem entstandenen Schaden beteiligt ist.

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50 Euro Startguthaben + Kreditkarte

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