Grundsätzlich
haftet ein Kreditkarteninhaber nur dann für einen Schaden durch
missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit
nachzuweisen ist. Sollte die Karte gestohlen werden oder verloren gegangen
sein, muss man diese sofort sperren lassen. Bis zur Veranlassung der Sperre
haftet der Karteninhaber in der Regel für missbräuchliche Verfügungen nur
bis zu einem Betrag von 50 Euro, was auch als Haftungsgrenze bezeichnet
wird. Heute verzichten einige Kreditkartenanbieter allerdings schon auf
diese Haftungsgrenze, sodass der Kunde generell mit keiner Selbstbeteiligung
an einem entstandenen Schaden beteiligt ist.
50 Euro Startguthaben + Kreditkarte
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